
Kann ich als ausländischer Student in den Niederlanden arbeiten?
Du kannst als ausländischer Student in den Niederlanden arbeiten, jedoch gelten dafür diverse Regeln.
Nebenjob
Wenn du als ausländischer Student an einem Nebenjob interessiert bist, gelten dieselben Regeln wie für ausländische Arbeitnehmer. Für europäische Studenten gilt der freie Personenverkehr, was bedeutet, dass sie in den Niederlanden arbeiten dürfen. Für nicht-europäische Studenten ist ein Vermerk 'Arbeit ist frei erlaubt' oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Diese Arbeitserlaubnis kann dein Arbeitgeber beim UWV beantragen. Das Verfahren dauert etwa 5 Wochen.
Es gibt jedoch einige Einschränkungen für nicht-europäische Studenten:
- du darfst nur saisonale Arbeit in den Monaten Juni, Juli und August ausĂĽben
- du arbeitest das ganze Jahr ĂĽber, in Teilzeit, aber nie mehr als 10 Stunden pro Woche
Für Einwohner der Europäischen Union, Liechtensteins, Norwegens, Islands und der Schweiz gelten diese Einschränkungen nicht. Sie dürfen Vollzeit arbeiten, genauso wie niederländische Studenten.
Praktikum
In einigen Situationen ist eine Arbeitserlaubnis (TWV) erforderlich:
Ausbildung im Ausland? Dann manchmal eine TWV nötig
Kommt der Praktikant aus dem Ausland, um ein Praktikum zu absolvieren, muss der Arbeitgeber in einigen Fällen eine Arbeitserlaubnis für den Praktikanten beantragen. Praktikanten mit einem Pass aus einem der EWR-Länder oder der Schweiz dürfen frei in den Niederlanden arbeiten.
Praktikanten mit einer anderen Nationalität benötigen eine TWV oder GVVA.
• Dauert das Praktikum weniger als drei Monate? Dann beantragt der Arbeitgeber eine TWV beim UWV.
• Dauert das Praktikum länger? Dann beantragt der Arbeitgeber eine GVVA bei der IND. GVVA steht für: kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit.
Ausbildung in den Niederlanden? Dann keine TWV nötig
Absolviert der Praktikant eine Ausbildung in den Niederlanden? Und ist das Praktikum relevant für diese Ausbildung? Dann muss der Arbeitgeber keine TWV für den Praktikanten beantragen. Dieser Student besitzt bereits eine Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit seiner Ausbildung. Es müssen jedoch konkrete Vereinbarungen mit dem Studenten und der betreffenden Bildungseinrichtung getroffen werden. Diese Vereinbarungen werden in einem Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgebern, Praktikanten und der Bildungseinrichtung festgehalten. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann den Arbeitgeber nach dem Vertrag fragen.